Zahnmedizin
Der Begriff Zahnmedizin umfasst das komplette Gebiet der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Man fasst dies auch kurz unter dem Begriff Zahnheilkunde zusammen.
Teilweise gehen das Studium der Zahnmedizin und das Studium der Medizin fließend ineinander über bzw. überschneiden sich. Die Approbation als Zahnarzt wird nach erfolgreich abgeschlossenem Examen erteilt. Facharztbezeichnungen wie z. B. Zahnarzt für Kieferorthopädie, Zahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, können durch eine mindestens vierjährige, ganztätige und hauptberufliche Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden.
Die Voraussetzungen für den Erwerb des Facharzttitels für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie dagegen sind ein abgeschlossenes Studium in der Human- und Zahnmedizin mit anschließender fünfjähriger Facharztausbildung.
Fachlich spezialisiert ist die Zahnmedizin auf Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle aber auch oftmals auf den ganzen Körper auswirken können oder, durch die Einbettung des Kauapparates in die Funktionssysteme des Kopf-Hals-Schulter-Bereichs, vorliegende Störungen oder Erkrankungen in diesem Bereich auch Auswirkungen auf die Funktion des Kauapparates haben können, beschäftigt sich der Zahnmediziner in der heutigen Zeit nicht mehr nur ausschließlich mit Zähnen und Zahnfleisch, sondern, bei entsprechender Diagnose, auch mit angrenzenden funktionellen Gebieten. Viele Krankheiten z. B. Infektionen, Blutkrankheiten bis hin zu Krebs dagegen können, im umgekehrten Falle, Symptomen in der Mundhöhle auslösen.
Zahnmedizinische Behandlungen - Befunderhebung und Diagnose
Vor einer Erstbehandlung in einer Zahnarztpraxis wird, zur Erhebung einer allgemeinen Anamnese zum einen von dem Patienten ein Fragebogen bezüglich seines Gesundheitszustandes ausgefüllt, da Allgemeinerkrankungen Auswirkungen auf die Zahngesundheit haben und spezielle Behandlungsrisiken in sich bergen können. Zum anderen wird ein ausführliches Gespräch zwischen Patient und Zahnarzt geführt. Um das individuelle Kariesrisiko besser einschätzen zu können, befragt der Zahnarzt den Patienten häufig auch über seine Ernährungsgewohnheiten. Zur Erhebung des intraoralen Befundes untersucht der Zahnarzt das Zahnfleisch, die Zähne und die restliche Mundschleimhaut, in Einzelfällen wird auch die Speichelfließrate bestimmt. Im Anschluss daran erfolgt die Dokumentation des Zahnstatus.
Die Erfassung des Gebisszustandes bezeichnet man als Zahnstatus. Entweder in schriftlicher- oder in Bildform werden hierbei Kariesbefall, Füllungen, fehlende Zähne, ersetzte Zähne, Inlays, Onlays, Implantate, Fehlstellungen oder sonstige Zahnerkrankungen dokumentiert und festgehalten.
Die Erhebung des Parodontalstatus, die Röntgendiagnose oder auch die Funktionsdiagnostik, die es ermöglicht, durch die Kenntnis von Kiefergelenksbewegungen, Kaumuskulatur und Okklusion eine individuelle Therapie nach einem ganzheitlichen Konzept zu erstellen, gehören zu den speziellen Diagnosemaßnahmen.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 10.02.2012
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.